Der Bausparkunde bekommt eine kurzfristige Bausparvertrag-Auszahlung selten ohne einen Abschlag. Die Bausparkassen verlangen eine erhebliche Gebühr, die von der Höhe des Guthabens abängig ist.
Normalerweise ist ein Bausparvertrag auf eine langfrisige Ansparung ausgelegt. Mit Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen nimmt der Bausparkunde in aller Regel seinen Darlehensanspruch an. Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen der Bausparkunde eine Bausparvertrag-Auszahlung benötigt. Folgende Möglichkeiten stehen dem Bausparkunden dann offen: Ist der Bausparverrag zuteilungsreif (Ansparung des notwendigen Guthabens und Erreichen der festgelegten Bewertungszahl), kann der Kunde nach dem Zuteilungsdatum über sein Guthaben gebührenfrei verfügen, der Darlehensanspruch bleibt erhalten. Benötigt der Kunde während der Ansparphase eine Auszahlung, so kann er bei einigen Bausparkassen das in dem Kalenderjahr angesparte Guthaben auszahlen lassen. Andere Bausparkassen legen die Auszahlung auf einen bestimmten Betrag fest. Generell gilt aber, dass über den Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistungen nicht wieder ausgezahlt werden können.
Braucht der Kunde eine höhere Bausparvertrag-Auszahlung als oben erwähnt, muss er seinen Bausparvertrag kündigen. Hält er die Kündigungsfrist von sechs Monaten ein, bekommt er sein Geld ohne Abschlag ausgezahlt. Kann er aber nicht so lange auf sein Guthaben warten, das ist leider oft der Fall, hat er bei den meisten Bausparkassen für jeden Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Gebühr von 0,5 % des Guthabens zu bezahlen.
In jedem Fall verliert der Kunde bei einer Kündigung seine bereits bei Abschluss bezahlte Abschlussgebühr von mindestens 1,0 - 1,75 % der Bausparsumme. Gleichfalls zahlt der Staat die staatliche Förderung wie Wohnungsbauprämie und Abeitnehmersparzulage nicht aus, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung des Guthabens nicht mindestens sieben Jahre vergangen sind. Einen weiteren Verlust muss der Bausparkunde bei einer vorzeitigen Vertragskündigung hinnehmen, wenn er vor Abschluss einen Bauspartarif mit einem Bonus auf das Guthaben gewählt hat. Dieser Bonus wird neben dem vereinbarten Guthabenzins bezahlt und ist oft an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Eine dieser Voraussetzungen ist z. B. eine bestimmte Vertragslaufzeit. Eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens kann also sehr teuer werden.
07. Juni