Ein Kostenvoranschlag hat gegenüber dem Kunden Verbindlichkeit und ist in schriftlicher Form rechtsgültig. Abweichungen von den errechneten Gesamtkosten sind nicht zulässig und müssen vom Kunden nicht übernommen werden.
Bei einem Einkauf zum Beispiel in einem Lebensmittelgeschäft kann der Käufer selbst bestimmen, welche Waren er bezahlen möchte. Das bedeutet, er wählt bewusst die Produkte und Artikel aus dem Sortiment aus, die er für die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse benötigt. Für die Preise der Produkte können zwar Rabatte erhandelt werden, dies ist aber nur selten der Fall. Wenn zum Beispiel das eigene Fahrzeug beschädigt ist und ein Ersatzteil benötigt, dann kann der Eigentümer des Automobils dieses Ersatzteil in einem entsprechenden Fachgeschäft auswählen und selbst in seinem Automobil montieren. Allerdings sind viele der Reparaturen an einem modernen Fahrzeug sehr aufwendig und ausschließlich von erfahrenem Fahrpersonal durchführbar.
Laut einer Auswertung von einem Amt für Verbraucherschutz ist es nicht selten, dass die Autowerkstätten unnötige Kosten auf den Kunden übertragen. Diese Kosten entstehen durch nicht notwendige Reparaturen an einem Fahrzeug oder durch lange Montagezeiten. Deshalb ist für einen Kunden in solch einer Situation sehr wichtig, sich vor der Reparatur durch eine Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die zu ersetzenden Kraftfahrzeugteile von einem dortigen Mitarbeiter aushändigen zu lassen. Die darin errechnete Summe für den Austausch der beschädigten Autoteile ist rechtsgültig, so dass die Abrechnung nach Kostenvoranschlag erfolgen muss. Hat der Mechaniker weitere Ersatzteile eingebaut und möchte deren Kosten auf den Kunden übertragen, braucht der Kunde nicht einzuwilligen. Der Voranschlag für die Kosten ist verbindlich von der bearbeitenden Werkstatt einzuhalten und kann nicht von der Schlussrechnung abweichen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Kunde vorher zur Verarbeitung weiterer Ersatzteile eingewilligt hat.
Auch in der Versicherungsbranche erfolgt eine Auszahlung für einen Schadensfall häufig nach einem Kostenvoranschlag. Dieser wird von einem seriösen Unternehmen angefertigt und der Versicherungsgesellschaft übermittelt. In der Regel besitzen die Versicherungsunternehmen sogenannte Partnerschaften zu entsprechenden Handwerks- oder Handelsunternehmen. Bei besonders kostenintensiven Beschädigungen werden von dem Versicherungsunternehmen erfahrende Gutachter oder Sachverständige beauftragt, um einen Kostenvoranschlag noch einmal zu prüfen und die vorhandenen Beschädigungen zu relativieren.
24. September